Schwestern und Brüder!
Die Heilige Schrift im Lektionar
Seit Erscheinen der revidierten Einheitsübersetzung gibt es viele Informationen zu den Änderungen im Text. Wir wollen sie in dieser Serie nicht einfach wiederholen, sondern sie mit Beobachtungen und für die Verkündigung hilfreichen Hinweisen ergänzen.
Bereits im bisherigen Lektionar stand in jedem der seit 1992 nachgedruckten Bände bei der allerersten Lesung, die mit der Anrede „Brüder“ eingeleitet wurde, in einer Fußnote der Hinweis: „Anstelle des Wortes Brüder können bei den Anfangsworten der Lesungen auch die Worte Brüder und Schwestern bzw. Schwestern und Brüder gebraucht werden.“ Die Fußnote wurde leicht übersehen, wenn der 1. Advent vorbei war. Die Information hat sich auch bei wiederholten Hinweisen in dieser Zeitschrift nur langsam verbreitet und die Liturgischen Institute haben entsprechende Nachfragen oftmalig beantwortet.
Im revidieren Lektionar ist dies nun jeweils vollständig ausgeführt. Die Anrede „Brüder!“ zu Beginn einer Lesung wurde nun konsequent in „Schwestern und Brüder!“ umgesetzt – in dieser Reihenfolge entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch „Meine Damen und Herren!“
Allerdings heißt es gemäß der Entscheidungen zur Revision der Einheitsübersetzung (innerhalb dieser und anderer Perikopen) in 1 Thess 4,1 weiterhin: „Im Übrigen, Brüder und Schwestern, bitten und ermahnen wir euch …“, und an so mancher Stelle ist weiterhin im Text der Einheitsübersetzung und damit auch der Lektionare nur von Brüdern die Rede, obwohl vielleicht doch die ganze Gemeinde gemeint sein könnte. Entsprechende Kritik zum neuen Text wurde bereits andernorts geäußert. Im Übrigen kann man nur betonen, dass Bibelübersetzungen und die Liturgie kein geeignetes Feld für gesellschaftliche Auseinandersetzungen abgeben.
Albert J. Urban
Albert Urban ist Geschäftsführer des Deutschen Liturgischen Instituts in Trier und Herausgeber zahlreicher Nachschlagewerke.
Quelle: Gottesdienst. Zeitschrift der Liturgischen Institute Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, 2018, Heft 22, S. 253
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