Wie umgehen mit veralteten Bibeln?

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Ähnlich wie bei der Einführung des „Gotteslob“ wird auch jetzt wieder der Ruf nach einer einheitlichen Regelung und nach praktikablen Vorschlägen laut, wie mit den alten Lektionaren zu verfahren sei. Die Lösung ist in diesem Fall wesentlich einfacher: Stehen lassen! Man wird zu bestimmten Anlässen doch wieder darauf zurückgreifen. Auch wenn derzeit gelegentlich der Eindruck erweckt wird – die bisherige Übersetzung ist keineswegs veraltet oder gar falsch und ungültig. Es ist wenigstens vorläufig möglich, sie für die Verkündigung weiter zu verwenden, schreibt doch sogar der Vorsitzende des Leitungsgremiums der Neuübersetzung, Bischof Joachim Wanke: „Wer weiterhin eine Nähe zum alltäglichen Sprachgebrauch sucht und zudem einen ‚flüssigen’ Sprachstil bevorzugt, wird bei der gewohnten Einheitsübersetzung bleiben wollen.“

Wie lange das in der Eucharistiefeier noch erlaubt bleibt, werden die Bistümer über ihre Amtsblätter bekanntgeben. Für ökumenische Gottesdienste bleibt in jedem einzelnen Fall abzuwägen und mit dem Partner abzusprechen, welche Fassung eingesetzt wird. Schließlich ist die bisherige EÜ seinerzeit hinsichtlich der Schriften des NT und der Psalmen gemeinsam verantwortet worden, so dass hier und da auch auf die bisherigen Lektionare zurückgegriffen werden könnte. Ansonsten dürfte es manche Lektoren und Interessierte in den Gemeinden geben, die dankbare Abnehmer für die alten Ausgaben sein werden.

Albert J. Urban

Albert Urban ist Geschäftsführer des Deutschen Liturgischen Instituts in Trier und Herausgeber zahlreicher Nachschlagewerke.

Quelle: Gottesdienst. Zeitschrift der Liturgischen Institute Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, 2019, Heft 9, S. 105

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